Ingenieurbüro für Brandschutz und Anlagensicherheit


Für die Genehmigungsfähigkeit und in weiterer Folge für die ökonomische Realisierung von komplexeren Bauvorhaben, ist ein systematische Vorgehen entsprechend der rechtlichen Anforderungen im Brandschutz, erforderlich. So ist, damit ausreichend Sicherheit für den Planungsprozess von Gebäuden und Anlagen hergestellt werden kann, die Erarbeitung eines durchdachten und effizienten Brandschutzkonzeptes, von entscheidender Bedeutung. Wirkungsvoll und effktiv müssen die darin enthaltenen Maßnahmen in jedem Falle sein, sonst könnte man sich den Aufwand auch sparen.

Im Großraum Hamburg - Rostock - Berlin werden für Sie, in Kooperation oder Auseinandersetzung mit Ihnen oder Ihren Beauftragten, Brandschutzkonzepte, Brandschutzgutachten oder Brandschutznachweise für alle Arten von Gebäuden, Garagen und Sonderbauten erstellt. Das Angebot richtet sich an Bauherren oder Bauunternehmen mit eigener Planungsabteilung, Architekten, Investoren und deren "Planer" sowie an die Betreiber von solchen Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen, an die erhöhte Brandschutzanforderungen zu stellen sind.

Die möglichst konstruktive Zusammenarbeit mit allen zuständigen Genehmigungsbehörden und Architekten, Planern/ Fachplanern, Eignern, zuständigen Feuerwehren usw.. sowie eine umfangreiche und sachliche Dokumentation der Verhandlungs- und Entscheidungsprozesse versteht sich von selbst.




Bei Bedarf bekommen Sie, wenn wir uns einig werden, einen "Fullservice" in allen Fragen des Brandschutzes. Es werden u.a. folgende Aufgaben konkret wahrgenommen:


Bautechnischer Brandschutz

  • Brandschutznachweise, Brandschutzkonzepte auf bau(ordnungs-)rechtlicher Grundlage zur jeglichen Gebäude- und Anlagenerrichtung u.a.

  • Nachweise auf Grundlage der Industriebaurichtlinie, u.a.

  • Brandlastermittlungen nach oder analog der DIN 18230 u.a.

  • Brandschutzberatung und Brandschutzprüfung (planungs- und baubegeleitend)

  • Begutachtung von und Ertüchtigungsberatung für bestehenden Gebäuden und Bauausführungen

  • diverse, einschlägig geforderte Planerstellung in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Körperschaften bzw. deren Beauftragten

  • sachverständige Stellungnahmen und Brandschutzprüfungen


Anlagentechnischer Brandschutz und Anlagensicherheit

  • sachverständige Stellungnahmen zu Brandschutz und Anlagensicherheit

  • Beratung für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen, bei denen Aspekte von Sicherheit und Brandschutz eine bedeutende Rolle spielen

  • Beratung für Planung, Errichtung und Betrieb von natürlichen und maschinellen Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232

  • Beratung für Planung, Errichtung und Betrieb von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

  • Beratung für Planung, Errichtung und Betrieb von Feuerlöschanlagen


Selbstverständlich ist dem Anbieter der Charakter seiner Dienstleistung klar. Das staatliche Recht, das der Allgemeinheit dienen soll, muss mit den individuellen Wünschen der Bauherren überein gebracht werden. Lösungsfindung ist der Kern dieser Tätigkeit.

Die Tätigkeit erfolgt aus Effizienzgründen schwerpunktseitig im Beraterbüro und vor Ort im Umkreis von bis zu etwa 250 Fahrkilometern.



Gemeinsam Lösungen finden  




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