Geschäftsbedingungen

Die Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Sie werden hier keine endgültig ausgefeilten Geschäftsbedingungen finden. Der Ansatz ist ein anderer. Wir setzen uns zusammen und gestalten ein konkretes Projekt oder die Vorstellung von der Betreuung oder auch eine Produktzusammenstellung. Das hier dargestellte Angebot wird erst verbindlich, nach der Erstellung eines individuellen Angebots mit einer entsprechenden, schriftlichen Auftragsbestätigung. Das gilt auch für die Teilnahme an Veranstaltungen. Es wird eine einzelvertragliche Lösung erarbeitet. Am Ende der Verhandlungen steht ein Dienstvertrag, in dem jeder sich und seine Sache angemessen wiederfindet.
Das Angebot ist in aller Regel nicht kostenpflichtig. Kostenpflichtig wird ein erneutes, ein Nachangebot, nachdem der Berater sich ein eigenen Bild hat machen können und eine Einigung/der Vertrag dann nicht zustande kommt. Es sind vor der Nutzung von speziellen Angeboten, z.B. Vymopunkt, deren Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu studieren, um sich einverstanden zu erklären. Diese sind ggfs. Vertragsbestandteil. Die Fragen des Datenschutzes werden entweder in einer gemeinsamen Vereinbarung geregelt oder sind Bestandteil der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Für die Produktanwendungen gelten die AGB und die Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters. Soweit eine Vertragspartei dies wünscht, sollten die Verträge in Schriftform geschlossen werden.

Veränderungen

Die getroffene Vereinbarung kann nur mit Leben erfüllt werden, wenn sie sich bewährt. Zusammenarbeit über die vereinbarten Leistungen hinaus, bedarf der Abstimmung und zusätzlichen Vereinbarung. Ziel des Vertragsverhältnisses ist grundsätzlich, das auf der Webpräsenz Erläuterte. Die Vertragskündigung betreffend sind die Regelungen des geltenden Rechts zu beachten.

Nebenabreden

Auch die Rahmenbedingungen und Nebenabreden werden in den Vertrag aufgenommen. Sie regeln u.a. unter welchen Bedingungen die Beratung/ Dienstleistungserstellung stattfindet, wo der Berater sitzen kann, um seine Aufgaben ggfs. auch vor Ort zu erledigen, welche Handlungs- und Auskunftsbefugnisse er bekommt, dass er sich an die Betriebsordnung hält und wie bei bestimmten Untersuchungsverfahren gehandelt werden kann oder wie die Firmenleitung Unterstützung für die Zielerreichung geben wird.

Alles in allem handelt es sich jeweils um ein Einzelfallgeschehen, das entsprechend behandelt werden soll.



 


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