Vervollständigen


in Mecklenburg Vorpommern [ MV ]


Meine Leistungen für Sie und Ihre Sache:


Diverse Risikoanalysen, technische Due Diligence

Im Zuge des Vorplanungsgeschehens sind ggfs.

- Risikoanlalysen zu geplanten großtechnischen oder von Anlagen mit erhöhtem Gefährungspotenzial

durchzuführen und zu dokumentieren. Diese können u.a.a. in Verbindung mit SWOT- Analysen durchzuführen sein.

Ebenso hat sich

- im Prozess des Immobilienerwerbs die Durchführung einer technische Due- Diligence (sorgfältige Prüfung der haustechnischen Anlagen und Einrichtungen) bewährt.

Über einen Prüfbericht erhalten verantwortungsvolle Eigentümer oder potenzielle Immobilienkäufer einen Statusbericht. Zur Bewirtschaftung von Gebäuden und auch beim Betrieb von Anlagen, die einer besonderen Auswahl des Bedienpersonals bedürfen, können verschiedene Herangehensweisen angeboten werden.


Fachliche Stellungnahmen

- Fachliche Stellungnahmen werden vor allem für Nichttechniker gefertigt, damit diese sich ein Bild von den technischen oder technisch- juristischen Umständen machen können.

Geprüft wird im Falle der technisch- juristischen Beurteilung vor allem die Einhaltung von technischen Vorschriften und hinsichtlich eines regelkonformen Anlagenbetriebs oder von Einzelheiten, über die Unklarheit oder Uneinigkeit besteht. Manchmal wird bereits bis auf's Messer gestritten. Da Gutachter nicht immer neutral und allparteilich sein können oder in gebotener Tiefe untersuchen dürfen, besteht die Möglichkeit, hier Verfahren zu wählen, die beide Parteien wieder zu Interesseninhabern machen. Ggfs. wird eine Schlichtung herbeigeführt, auch weil im fortschreitenden Verlauf für mehr Realismus geworben werden konnte.

Einsicht ist ein Prozess. Möglicherweise gelingt dies auch erst im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Manchmal aber auch nicht.
Im Zuge des Gesamtgeschehens bei Auseinandersetzungen im Baugeschehen ist beobachtbar, dass manche Vorstellungen vom Ideal getragen sind.

Spätestens seit den Veröffentlichungen von Walter Eversheim [1], [Google- Link + fremder Inhalt!: aus Wiki] zur prozessorientierten Unternehmensorganisation kann man wissen, dass es beim Produzieren neben anderen Erfordernissen, einer belastungsorientierten Steuerung, und damit verbunden, der regelmäßigen Auftragskonkretisierung bedarf. Gerade in freien und eher nichtsystemischen Bauprojekten, sind die Anforderungen an deren Organisation besonders hoch. Beide Seiten müssten kompromissbereit sein, um handlungsfähig zu bleiben und um die anfangs geplanten Kosten, Zeit- und Terminziele gemeinsam mit den Beteiligten möglichst zu erreichen. Dagegen spricht, wie sooft, das Geld.

Im zeitlichen Verlauf der Auftragsbearbeitung treten, je nach Einzelfall, nach etwa 20 Prozent vergangener Projektzeit die ersten größeren Informationsdefizite und Auffassungsdifferenzen natürlicherweise auf. Diese können in bis zu etwa 30 Prozent des Gesamtprojektes auf über 40 Prozent ! der Gesamtauffassungen ansteigen. Das bedeutet wohl, dass man die meiste dieser Zeit bei fast der Hälfte aller Beurteilungen gegensätzlicher Auffassung ist oder wenigstens Uneinigkeit herrscht. Nach etwa der Hälfte der Projektzeit kommt es zur Auseinandersetzung, die eine grundlegende Annäherung ermöglicht, wenn alle Interesseninhaber kompromissbereit bleiben oder eben auch manches Mal zum Bruch. Dennoch, wenn man sich denn auch wieder zusammenrauft, verbleiben etwa 15 Prozent Differenzen und Informationsdefizite, die dann im Verlaufe der Restlaufzeit wieder etwas ansteigen. Erst am Schluss verbleibt im durchschnittlichen Beispiel ein Rest von etwa 5 Prozent an Differenzen, die im Ergebnis der Restmängelbeseitigung in etwa dauerhaft verbleiben und regelmäßig hingenommen werden müssen. Das ist der wahre Realismus in Bauprojekten.

Der Haupteinfluss scheint der beteiligte Mensch im Verhältnis zur Herausforderung zu sein.

Das Fazit: Die Bauherren träumen und die Baufachleute schwitzen?

Karl Popper [Google- Link + fremder Inhalt!: aus Wiki], ein u.a. Erkenntnistheoretiker, hat für diese Fälle von Realismus empfohlen, sich der These der jeweils anderen Seite zu stellen. Die Empfehlung ist, Antithesen aufzustellen, die beispielsweise statt zu fragen "Warum?", fragen: Warum nicht? Aus These und Antithese sollte der erwachte, erwachsene Mensch in der Lage sein, eine machbares und nützliches Syntheseergebnis zu bilden, ohne gleich nach einer Entschädigung zu greifen. Das hieße, echte Verantwortung für sich und sein Projekt zu übernehmen.


Technisch- juristische Stellungnahmen und Klärungen

Wenn auch nur eine der am Projektgeschehen beteiligten Parteien uneinsichtig ist, geraten die Parteien aneinander. Um die Möglichkeit zu bieten, entsprechend Eversheim wieder zueinander zu kommen, gibt es die Möglichkeit der Einigung mit Hilfe von sachverständigen Gutachtern oder von Güterichtern.

Die Rechtsfindung lebt grundsätzlich vom Parteienvortrag. Egal, um welche Form der Streitbeilegung es sich handelt, sind die Parteien darauf angewiesen, die Sache fachlich für sich aufzuarbeiten. Dabei werden diesbezüglich hier die Bau-, Anlagenbauunternehmen oder Hersteller und deren Rechtsanwälte technisch unterstützt. Die Bauherren nutzen in aller Regel freie Bauingenieure/ Beratende Ingenieure (u.a. VDI), verlangen jedoch von diesen oftmals eine krasse Parteilichkeit, nach dem Motto: "Wessen Brot du frisst, dessen Lied du pfeifst!".
Die Enttäuschung folgt der Aktion meist auf dem Fuße.

Werden sachverständige Gutachter hinzugezogen, keimt auf beiden streitenden Seiten abermals die Idee auf, dass das Recht sich auf eine Seite verlagern könnte. Das ist jedoch nicht zu erwarten. Gerichtsgutachter müssen sich genau überlegen und nachweisen, dass diese nur sachdienliche Untersuchungen durchführen. Keines dieser Gutachten wird also in der Lage sein, alles bis ins Letzte aufzuklären und die vielleicht manchmal erwartete Tiefe bleibt ggfs. auch auf der Strecke. Man behilft sich mit Vorzugsverfahren. Da haben wir wieder die gleiche Situation. Wer kann einschätzen, was sachdienlich ist? Dem Gutachter bleibt dies zwar überlassen, doch davon ist die Einsicht des Geldgebers auch nicht immer mit Freuden berührt.

Wer zu viel macht, der setzt ggfs. die eigene Auskömmlichkeit auf Spiel. So sind auch die Gerichtsgutachten oft von einigem Pragmatismus geprägt. Wenn alles optimal verläuft, dann kann im Verlaufe des Schlichtungsprozesses die Einsicht auf beiden Seiten ein wenig wachsen und bewirken, dass die Angst der Besteller, etwas Schlechtes bekommen zu haben, sich möglicherweise etwas beruhigt.

- Die hier angebotene Dienstleistung, auch die Befragungen der Gutachter fundiert vorzubereiten, kann dazu ihren Beitrag leisten, dass erst einmal der Anwalt einer Partei seine Argumentation gut ausgerüstet, gezielt planen und durchführen kann.

Der Anbieter kann gelegentlich auch vermittelnd eingreifen, wenn der vorsitzende Richter (w,m,d) dies gestattet. Letztlich ist ein kindischer Streit vor Gericht ein Verlustgeschäft für alle Beteiligten.

Die parteivertretenden Rechtsanwälte des Auftraggebers werden mit entsprechend dem Prozessbedürfnis geeigneten technisch- juristischen Aufarbeitungen versorgt, um den Streitbeilegungsdruck erhöhen zu können. Es handelt sich hierbei um ausdrücklich keine Rechtsberatung. Diese leistet der Firmenanwalt. Deshalb ist wichtig, dass dieser, die manchmal sehr stark von Seiten des Unternehmers dominierten Fragen der Prozessbedürftigkeit maßgeblich mitbestimmt.


Technische Ergänzungen und Bearbeitungen

Viele Firmenanwendungen sind nicht universell genug, um die Bedürfnisse von Unternehmen voll abzudecken.

Hier besteht die Möglichkeit, MS Excel einzusetzen, am besten in Form von Applikationen. Diese sind in manchen Anwendungsbereichen einfach den normalen Excel- Dateien vorzuziehen, weil beispielsweise das lästige Überschreiben von Inhalten sicherer ausgeschlossen werden kann.

- Es wird einschlägige Excel- Beratung und Schulung von betrieblichen Entwicklern angeboten.

- Für ev. CAD- gestützte Aufarbeitungen (im Brandschutz, der Gebäudesicherheit, der Anlagensicherheit) im Bereich der Planungen von Mittel- und Großgebäuden, Großgaragen und Sonderbauten oder technischen bzw. großtechnischen (verfahrenstechnischen) Anlagen,

werden mit Hilfe von Übergabedateien (in aller Regel im dxf- Format und im pdf- Format) die entsprechenden Erarbeitungen gefertigt oder deren Fertigung grundlegend beraten. Bis dahin wird ein Prozess gegenseitigen Austausches mit den zuständigen Entscheidern und vorbereitenden Planern bei Bedarf zu führen sein. Für kleinere Aufgaben ist dieser Bedarf entsprechend geringer. Für diverse Teile des Leistungsangebots sind hierzu die Voraussetzungen durch Übergabe von Unterlagen und Plänen in den jeweils entsprechend vereinbarten Übergabeformaten sicher zu stellen. Regelmäßig sind dies beispielsweise für Neugebäudeplanungen u.a.:

  • Flurkarte(n)
  • Lageplan/ Lagepläne (mit und ohne Darstellung von Sondernutzungsflächen)
  • geplante Gebäudeansichten/ Gebäudevisualisierung(en)
  • Grundrisse der Geschosse/ sonstige Geschossdarstellungen, ggfs. Schnitte, Darstellungen Dachausbildung
  • Darstellungen zur Gesamtanlage/ Anlagendarstellungen
  • statische Berechnung zur Gebäude/ Tragwerksplanung
  • Unterlagen zum anzuwendenen Unweltplanungsmodell und entsprechende Planungsunterlagen, inkl. zur verfolgten Umweltstrategie
  • Versuchsanlagenergebnisse in Hinblick auf die Anlagensicherheit und den Brandschutz, u.a. auch Risikokonzept oder entsprechend vorbereitete Unterlagen
  • Unterlagen der entsprechend Vorhaben durchgeführten oder anvisierten Fachplanungen, Raum-, Raumbuchplanungen
  • Darstellungen einzelner Anlagen und Anlagenteile und entsprechende technische Darstellungen, Anlagenbeschreibungen
  • Dachdarstellungen geplanter Evakuierungsflächen, Rettungswege und Rettungseinrichtungen, soweit solche bereits bestehen



Der Anbieter ist auch als Moderator und Workshopgestalter, ggfs. auch Schlichter in den genannten Aufgabenfeldern unterwegs.



Die Tätigkeit erfolgt aus Effizienzgründen schwerpunktseitig im Umkreis von bis zu etwa 250 Fahrkilometern.

Wer braucht, der findet hier seine Lösung! 



[zu 1]:

Walter Eversheim "Prozessorientierte Unternehmensorganisation" 1992



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